Kassenwesen des KTV Kiel e. V.

 

 

 

 

1. Grundsätzlich sind bei allen Veranstaltungen, Lehrgängen und Wettkämpfen, die der Kreisturnverband Kiel e. V., vertreten durch seine Fachwarte, durchgeführt, Meldegelder zu erheben.

 

1.1. Wettkämpfe Minimum

 

1.1.1. Eintägiger Einzelwettkampf 4,50 € pro Teilnehmer

 

1.1.2. Mehrtägiger Einzelwettkampf 10,00 € pro Teilnehmer

 

1.1.3. Eintägiger Mannschaftswettkampf 15,00 € pro Mannschaft

 

1.1.4. Mehrtägiger Mannschaftswettkampf 22,00 € pro Mannschaft

 

1.1.5. Wettkämpfe mit Beteiligung von Teilnehmern aus anderen Bundesländern sind kostendeckend durchzuführen. (siehe auch 6.1)

 

1.1.6. Für Wettkämpfe gegen andere Turnverbände etc. im Turnkreis Kiel sind für eigene Mannschaften keine Meldegelder zu erheben.

 

 

1.2. Lehrgänge Minimum

 

1.2.1. Eintägiger Lehrgang 12,00 € pro Teilnehmer

 

1.2.2. Mehrtägiger Lehrgang 18,00 € pro Teilnehmer

 

1.2.3. Vorturner-, Übungsleiter- u. ä. Lehrgänge sind jeweils gem. besonderem Vorstandsbeschluss mit Meldegeld zu belegen.

 

1.2.4. Für Teilnehmer außerhalb des Kreisturnverbandes Kiel ist erhöhtes Meldegeld zu erheben.

 

 1.2.5. Bei Lehrgängen, Fahrten, Trainingslagern etc., bei denen eine Bezuschussung durch andere Stellen möglich ist, sind die entsprechenden Bestimmungen zu berücksichtigen.

 

2.        Kampfrichterentschädigungen

 

2.1.    Das Kampfrichter- und Helfergeld beträgt je Wettkampf und je nach Lizenz 10,00 € bis 25,00 €. Wird ein Wettkampf in zwei Durchgängen geturnt oder dauert ein Wettkampf länger als 5 Stunden kann doppeltes Kampfrichtergeld gezahlt werden.

 

2.2.    Damit sind alle Ansprüche abgegolten.


 

3.        Lehrwartentschädigungen

 

3.1. Lehrwarte aus dem Bereich des Kreisturnverbandes Kiel e. V. bis 25,00 € je Einheit.

 

3.1.1. Eine höhere Entschädigung bedarf vor Veröffentlichung der Ausschreibung der Genehmigung des geschäftsführenden Vorstands (GV).

 

3.2. Es können auch Lehrwarte aus anderen Verbänden und Organisationen zu den Bedingungen 3.1. eingesetzt werden zzgl. Fahrkosten

 

3.3. Vorbereitungsarbeiten zum Lehrgang bis 12,50 € je Lehrgang

 

3.4. Eine Einheit beträgt 45 Min.

 

3.5. Es werden pro Lehrwart und Tag nicht mehr als 5 Übungseinheiten vergütet.

 

3.6. Damit sind alle Ansprüche abgegolten.

 

3.7. Fahrkosten für Lehrwarte die von außerhalb Kiels anreisen sind vorher beim Kassenwart zu beantragen. (siehe Punkt 5)

 

 

4.        Aufwandsentschädigungen

 

4.1.    Aufwandentschädigungen pro Tag für Sitzungen des Vorstandes, Turn- und Jugendausschusses und Organisationen vor Ort betragen:

         4.1.1.  bis 2 Stunden    10,00 €
         4.1.2.  bis 6 Stunden    15,00 €
         4.1.3. über 6 Stunden   20,00 €

 

 

4.2.    Für Sitzungen des Vorstandes, Turn- und Jugendausschusses können zusätzlich Fahrtkosten gemäß §5 beantragt werden.

4.3.    Damit sind alle Ansprüche innerhalb Kiels abgegolten

4.4.    Weitere Kosten für Sitzungen und Veranstaltungen sind grundsätzlich unter Angabe der Höhe vorher beim Kassenwart zu beantragen.

 

 

 

5.        Fahrkosten

 

5.1.    Fahrkostenerhebung zu Sitzungen und Tagungen von 0,20 € /km, jedoch max. 2. Klasse D-Bahn.

 

5.2.    Mitnahme weiterer Personen im PKW 0,02 € /km

 

 

6.        Sonderveranstaltungen

 

6.1.    Für Sonderveranstaltungen (Pokalwettkämpfe, Seminare, etc.) ist dem Kassenwart grundsätzlich vorher die Kalkulation der jeweiligen Veranstaltung zur Genehmigung vorzulegen. Weiterführende Vorbereitungen ohne Genehmigung des Voranschlages werden nicht bezuschusst. Abweichungen vom genehmigten Voranschlag sind nur nach Rücksprache mit dem Kassenwart zulässig.


 

7.        Ausschluss

 

7.1.    Aufwandentschädigungen und Fahrkosten werden nicht erstattet, wenn diese durch andere Stellen übernommen werden.

 

 

8.        Vorschüsse

 

8.1. Vorschüsse können auf Antrag beim Kassenwart gegen Quittung empfangen werden.

 

 

9.        Abrechnungen

 

9.1.    Wettkämpfe, Lehrgänge und andere Veranstaltungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Veranstaltungsende abzurechnen.

 

9.2.    Für die Abrechnungen sind ausschließlich die durch den Kassenwart ausgegebenen Vordrucke zu verwenden.

 

9.3.    Zur Abrechnung sind alle Originalbelege mit einzureichen.

 

9.4.    Letzter Termin für Abrechnungen ist der 20.Dezember des laufenden Kalenderjahres

 

9.5.    Nichtgenehmigte Überziehungen des jeweiligen Jahresetats führen zur automatischen Belastung des Kontos in Höhe der Überziehungssumme im Folgejahr.

 

 

10.     Ausnahmen

 

10.1. Ausnahmen von den vorgenannten Regelungen bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des Vorstandes und sind begründet zu beantragen.

 

11.     Verrechnung

 

11.1. Alle Einnahmen und Ausgaben gehen zu Lasten der Fachkonten.

 

11.2. Ausgenommen sind Verwaltungskosten, die nicht unmittelbar mit der Veranstaltung, dem Lehrgang, oder einem Wettkampf in Verbindung stehen.

 

 

12.     Abgaben

 

12.1. Gesetzlich vorgeschriebene Abgaben, Steuern etc. hat jeder der Geld erhält selbst zu tragen und abzuführen.

 

 

13.     Gültigkeit

 

13.1. Diese Bestimmungen treten am 12.03.2015 in Kraft.

 

13.2. Alle vorherigen Ausgaben der Kassenordnungen des Kreisturnverbandes e.V. verlieren ab diesem Datum ihre Gültigkeit.

 

 

Carina Böhrk

 

Kassenwartin

 

Kreisturnverband Kiel e.V.

 

 

Download
Kassenwesen des Kreisturnverband Kiel
Das Kassenwesen des Kreisturnverband Kiel wurde am 11.3.2015 auf dem Kreisturntag des Polizei SV Kiel e.V. neu beschlossen. Frank Wenzeck. 1. Vorsitzender
Kassenwesen ab 12. März 2015.pdf
Adobe Acrobat Dokument 339.0 KB